Auf was sollte man beim Immobilienerwerb alles achten? Alle Angaben ohne Gewähr!
Kalkulieren Sie beim Kauf einer Immobilie auch immer die Kaufnebenkosten ein!
(Grunderwerbssteuer: 3,5 % des vereinbarten Kaufpreises, Grundbuchseintragungsgebühr: 1 % des vereinbarten Kaufpreises,
Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung, Eventuell Kosten und Abgaben für Grundverkehrsverfahren
länderweise unterschiedlich, Vermittlungsprovision des Maklers: bis zu 4 % zuzügl. 20 % Ust vom vereinbarten Kaufpreis)
Informieren Sie sich auch über die jeweiligen Finanzierungsnebenkosten (Vergebührung des Darlehenvertrags zB 0,8 %,
Grundbuchseintragungsgebühr des Pfandrechtes 1,2 % vom Pfandrecht, Bearbeitungsgebühren, Zinsen, Vermittlungsprovisionen, ...)
Welche steuerlichen Auswirkung hat ein Kauf bzw. ein Verkauf (Spekulationssteuer, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
Werterhöhung, ...)
Lassen Sie sich bei der Vermarktung Ihrer Immobilie von einem Immobilienmakler unterstützen! Der richtige Partner vor
Ort kennt sich meist sehr gut mit den Gegebenheiten, Preisen und der Abwicklung aus! Meistens hat der Immobilienmakler auch
bereits die richtigen weiteren Partner zur Hand (Finanzierungsfirmen, Versicherungsfirmen, Notare, Rechtsanwälte, Baufirmen,
Hausverwaltungen, ...) und kann Ihnen daher bei der Kontaktaufnahme bzw. Abwicklung noch weiter behilflich sein. Der
Immobilienmakler hat zudem auch sicher andere Möglichkeiten um Ihre Immobilie einem breiten Publikum zu präsentieren
(zB vorhandene Interessenten, Schaufenster, Homepage, Internetplattformen, ...)
Immobilienkaufabwicklung: Einen Kauf von einer Immobilie wickeln Sie am besten durch bzw. über einen Notar bzw. Rechtsanwalt ab.
Der Rechtsanwalt / Notar klärt Sie über mögliche Rechte und Pflichten auf und erstellt für Sie den Kaufvertrag und kann
auch die Treuhandschaft bezüglich Kaufpreis übernehmen. Weiters muss der Kaufvertrag dann beim Notar beglaubigt werden!
Versicherung: Als neuer Eigentümer eines Hauses steigt man auch in die bestehende Gebäudeversicherung mit ein und
sollte sich innerhalb eines Monats entscheiden, ob man den Vertrag der Gebäudeversicherung denn auch weiterhin
halten möchte, da die Kündigungsfrist sonst abläuft. Einen Versicherungsvergleich zu erstellen und die aktuellen
Leistungen von alter und neuer Versicherung miteinander vergleichen lohnt sich meistens, da die Prämienunterschiede
zum Teil gravierend sind. Sollte man eine Kündigung in Betracht ziehen so kündigt man allerdings nicht
fristlos sondern fristgerecht zur nächsten Hauptfälligkeit, da bereits gezahlte Prämien sonst verloren gehen.
Da Sie nach dem Gesetz unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden aufkommen müssen, empfiehlt sich der Abschluß
einer möglichst hohen Deckungssumme. Holen Sie vor Abschluss einer Haftpflichtversicherung immer mehrere Angebote ein!
Finanzierung bzw. Miete: Bei fremdfinanzierten Kauf (über Bank, Kreditinstitut, etc.) bzw. Miete richten Sie
sofort einen Dauerauftrag bezüglich Abbuchung der monatlichen Raten bzw. Miete inkl. BK ein!
Ummelden bei der jeweiligen Gemeinde: Melden Sie sich bitte in Ihrem zuständigen Gemeinde- bzw. Meldeamt
(Bitte mitnehmen: ausgefüllten Meldezettel und Reisepass). Bei Haupt- oder Untermieten ist die Unterschrift
des Unterkunftgebers am Meldezettel notwendig!
Änderung der neuen Adresse auf Visitenkarten, Briefpapier, Stempel und Signatur im E-mail Programm
Strom, Heizungsstände, Wasser, etc.: Vor der Übergabe des Hauses am bestem mit dem Vorbesitzer die Stände
ablesen und dokumentieren und an die jeweiligen zuständigen Behörden übermitteln
Etwaige Mängel und Beanstandungen, Zusicherungen des Verkäufers, etc. vor der Kaufvertragsunterzeichnung,
Übergabe, etc. schriftlich fixieren!
Fernseh- und Radiogebühren (GIS - Gebühreninfoservice) bzw. Telekom Austria:
Neukunden: Anmeldungen sind auf jedem Postamt möglich
Bestehende Kunden: Ummeldungen sind auf jedem Postamt möglich
Kreditkartenunternehmen: Bekanntgabe der neuen Adresse bitte schriftlich (per Post oder FAX:
Folgende Angaben werden benötigt: Name, Kartennummer, alte und neue Adresse, Unterschrift!)
Umzugsfirma / Leihwagen: Organisieren Sie eine Transportfirma, bzw. einen Leihwagen / LKW auf alle Fälle
etwa 10 bis 14 Tage vor dem bevorstehenden Umzug.
Bankverbindungen: Die Adressänderung für sämtliche Bankangelegenheiten (Einziehungsaufträge, Kredite, etc.)
bitte mit Ihrer / Ihrem persönlichen Bankbetreuer(in) bei Ihrer Hausbank erledigen!
Finanzamt: Die neue Adresse ist dem Finanzamt, welches für den neuen Hauptwohnsitz zuständig ist, bekannt
zu geben. Tipp: Meistens erledigt das Ihr Arbeitgeber für Sie (nachfragen!).
Krankenkasse: Die neue Adresse ist der Krankenkasse, welche für den neuen Hauptwohnsitz zuständig ist,
bekannt zu geben. Tipp: Meistens erledigt das Ihr Arbeitgeber für Sie (nachfragen!).
Haushaltsversicherung: Je nach Versicherung entweder telefonisch oder schriftlich melden. Bitte beachten:
Anpassung des Versicherungsschutzes an die neue Wohnungsgröße!
Sonstige Versicherung: Ummeldung spezieller Versicherungen, wie z.B.: Lebensversicherung, Pensionsvorsorge,
Rechtsschutz, Unfallversicherung, etc. Je nach Anbieter entweder telefonisch oder schriftlich melden (nachfragen!).
Arbeitgeber: Rechtzeitige Benachrichtigung des Arbeitgebers vom neuen Hauptwohnsitz!
Abonnements von Zeitschriften und Zeitungen: Bitte den jeweiligen Verlag von Ihrer neuen Wohnadresse informieren.
(Etwa 2 bis 3 Wochen vor Beziehen der neuen Unterkunft)
Post (Nachsendeauftrag einrichten): Bei jedem Postamt möglich, amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen!
Hinweis: ca. 5 Werktage zuvor bekannt geben!
Führerschein: Eine Adressänderung ist binnen 6 Wochen bei der zuständigen Bundespolizeidirektion, bzw. der
Bezirkshauptmannschaft des neuen Hauptwohnsitzes zu melden.
Kfz - Zulassungsschein: Bitte persönlich in eine der Kfz-Zulassungsstellen Ihrer Versicherung gehen.
Mitzunehmen sind: alter Zulassungsschein, neuer Meldezettel, Typenschein, Lichtbildausweis.
Kfz - Versicherung: Je nach Versicherung die neue Adresse bitte telefonisch bzw. schriftlich bekanntgeben.
Automobilklubs: Bitte die neue Adresse telefonisch oder per e-mail bekanntgeben (Name, Clubkartennummer und
die neue Adresse).
Notrufnummer: Für Ihre Sicherheit! Da gerade beim Umzug dringende Notfallnummern immer bereit sein sollten:
Feuerwehr: 122
Polizei/ Gendarmerie: 133
Rettung: 144
Rechtliches: Lassen Sie sich auch bezüglich Absicherung, Erbrecht, etc. von einem Notar bzw. Rechtsanwalt beraten, wenn Sie etwas käuflich erwerben! Denn für Lebensgemeinschaften gibt es zB kaum gesetzlich geregelte Absicherungen. Der Gesetzgeber geht auch grundsätzlich davon aus, dass alles, was während der Lebensgemeinschaft geleistet wird, freiwillig erfolgte, und daher in der Regel nicht rückforderbar ist. (weiters kein Teilungsverfahren, keinen gesetzlichen Unterhalt, etc.)!
Was passiert im Falle des Todes von einem Partner (in)? Erbrechtliche Konsequenzen! Besteht ein Testament!?
Sie sehen die Fragen sind sehr komplex und wird hier das Thema auch nur ansatzweise angerissen.
Lassen Sie sich rechtzeitig von einem Notar und / oder Rechtsanwalt beraten und fragen Sie, welche
Kosten für eine Beratung anfallen werden!
Diese Aufzählung ist nur beispielhaft und keinesfalls abschließend! Alle Angaben ohne Gewähr!
Die Verlinkung zum Immobilien-ABC wurde uns in freundlicher Genehmigung der Wirtschaftskammer Österreich -
Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder zur Verfügung gestellt!
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